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Internship Service
 
  1. Wofür steht der Internship Service?
    • Aufbau und Pflege eines Netzwerkes von amerikanischen Rechtsanwaltskanzleien (US Law Firms) und Behörden (Public Offices), die bereit sind, deutsche Referendare und Studenten auszubilden. Die DAJV informiert US Law Firms u.a. über die deutsche Juristenausbildung und appelliert an die Bereitschaft Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen
    • Ziel: Vermittlung deutscher Juristen an unsere "Partner"
    • Basis des Programms: Grundsätze der Kooperation und des Good-Will.

  2.  An wen richtet sich unser Internship Service?
    • Referendare, die während ihrer Wahlstage im Rahmen des Referendariats einen Einblick in den amerikanischen Rechtskreis gewinnen möchten (Nachweis: Kopie der Ernennungsurkunde).

    • In Ausnahmefällen: Studenten der Rechtswissenschaften
    • Um die Vermittlungschancen und das Vertrauen unserer Partner nicht zu gefährden, müssen Studenten folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:

      • Student in höherem Semester (Angabe der aktuellen Semesteranzahl)
      • gute Englischkenntnisse (Nachweis: TOEFL-Test, Sprachkurse etc.)
      • Vorkenntnisse im amerikanischen Recht (Nachweis: Wahlfachgruppe, Seminare, Sommerkurse, fachspezifische Studiengänge)
      • Praktikumsdauer von mindestens 2-3 Monaten

      • Volljuristen /Assessoren können nicht teilnehmen!
        Die DAJV vermittelt keine Praktikums- oder Arbeitsplätze in die USA. Die Gründe hierfür sind vielfältig und können an dieser Stelle nicht dargestellt werden.

  3. Kosten der Teilnahme am Internship Service?
    • DAJV-Mitglieder: kostenlos
      (Mitgliedsbeitrag Studenten: 30,00 €, Referendare: 35,00 €)
    • Nicht-Mitglieder: 40,00 €
      Die Übersendung weiterer Unterlagen (s.u.) erfolgt nur gegen Vorkasse.
      Unsere Bankverbindung lautet:
      Deutsche Bank AG, Bonn
      BLZ 380 700 24
      Kontonummer: 025 39 30
      Verwendungszweck: Internship Service

  4.  Wie sieht der weitere Verfahrensablauf aus?
    • Die Kommunikation läuft - je nach Wunsch - via Post oder E-Mail.
    • Sind die o.g. Voraussetzungen für die Teilnahme am Internship Service erfüllt, sieht der weitere Ablauf wie folgt aus:

      • Wir übersenden Ihnen eine Liste mit potentiellen Ausbildungsstellen unter Angabe unserer Kooperationspartner (Name/Ort/ggfs weitere Informationen), in alphabetischer Reihenfolge und nach US-Bundesstaaten sortiert. In der Liste sind nicht alle Daten, zB Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefon-, Faxnummern aufgeführt.
      • Sie wählen bis zu maximal 5 Ausbildungsstellen aus und teilen dies der Geschäftsstelle mit.
      • zusätzlicher DAJV-Service (nur für Referendare): Wenn Sie uns Portokosten von jeweils Euro 1,70 pro Brief überweisen, so unterstützen wir Ihre Bewerbung durch ein DAJV-Begleitschreiben an diejenigen Kooperationspartner, für die Sie sich entschieden haben. Darin kündigen wir Ihre bevorstehende Bewerbung an.
      • Die Geschäftsstelle übersendet Ihnen sodann die vollständigen Anschriften, an die Sie Ihre eigenen Bewerbungsschreiben und –unterlagen schicken und damit den „first contact“ herstellen können.
      • Studenten, die sich um einen Praktikumsplatz bewerben, wird diese zusätzliche Unterstützung nicht gewährt.

  5. Wie hoch sind die Aussichten, dass Ihre Bewerbungen erfolgreich sein wird?

    Diese Frage kann wohl (leider) niemand beantworten. Die DAJV ist bestrebt, die Chancen von jungen deutschen Juristen auf Erhalt eines Ausbildungsplatzes zu erhöhen:

    Der Internship Service existiert bereits seit vielen Jahren. Viele Juristen-Generationen, die nicht über direkt–persönliche Kontakte in die USA verfügen, haben über das Programm einen Ausbildungsplatz erhalten.

    „Mit"-ausschlaggebend für die Erfolgsaussichten der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz sind im Einzelfall oft andere Faktoren, wie etwa das zeitliche Moment, die Abfassung des Bewerbungsschreibens, die persönlichen Interessenschwerpunkte, geforderte Spezial- und Sprachkenntnisse, gesuchte Ausbildungsstelle in einem der Ballungszentren der USA (New York, Chicago, San Francisco). Diese Umstände liegen außerhalb der Einflußsphäre der DAJV.

  6. Was können Sie noch aktiv tun?
    • Vorausschauend planen: Geben Sie Ihrem Vorhaben und seiner Planung genügend Vorlaufzeit.
    • Fahren Sie vorsorglich „mehrgleisig“ und holen Sie weitere Informationen ein.
    • weitere "Anlaufstellen":
      • Der Deutsche AnwaltsVerein sowie die für die Referendarausbildung zuständigen Stellen legen ebenfalls Listen bzw. Verzeichnisse von US-Law Firms aus.
      • Gelegentlich werden in den juristischen Fachzeitschriften (JUS, JURA, JZ, Referendarzeitung des Vereins der Rechtsreferendare in Bayern u.v.a.) Erfahrungsberichte mit weiterführenden Hinweisen veröffentlicht.
      • Das amerikanische Anwaltsverzeichnis „Martindale-Hubell Law Directory“, das in einer Online-Version unter www.martindale.com/marhub im Internet zu finden ist, eignet sich ebenfalls zur eigenständigen Recherche. Dort ist in einer tagesaktuellen Version die gezielte Suche von US Law Firms nach Ort, Tätigkeitsschwerpunkt, Sprachkenntnissen, Kurzlebensläufen der Anwälte usw. möglich.

  7. An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?
    • Individuelle Betreuung – for members only: Unser Mentorenprogramm
      Wir bieten jungen Juristen im Rahmen eines neuen Mentorenprogramms eine, für Mitglieder kostenlose individuelle Betreuung bei der Planung und Durchführung eines universitären oder beruflichen Aufenthalts in den USA an. Ziel des Mentorenprogramms ist es, den Mentees die Möglichkeit zu eröffnen, sich in persönlichen Gesprächen mit Insidern auszutauschen, Fragen zu stellen und Tipps für die Gestaltung eines Aufenthaltes in den USA zu bekommen. Im Rahmen des Programms stehen als Mentoren erfahrene Juristen aus verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung. Mehr Infos auf unserer Homepage
    • Die DAJV bietet zudem ein jährliches Info-Seminar zum Thema "USA-Masterstudium für Juristen (LL.M., M.C.L.)" an. Das nächste Seminar findet vom 16.04.10 – 18.04.10 in Köln statt. Weitere Infos hier.
    • Gute Informationsquellen sind auch unserer Vortragsveranstaltungen - eine Plattform, um Kontakte zu knüpfen und sich mit unseren Mitgliedern über die jeweiligen Erfahrungen auszutauschen.
    • Bei Einzelfragen (bitte präzisieren), etwa zum TOEFL-Test, Visa-Fragen o.ä., wenden Sie sich erneut an die DAJV. Zu einzelnen Themen halten wir auch gesonderte DAJV-Informationsblätter bereit.

  8. Gibt es auch Broschüren oder Bücher zu diesem Thema?
    Ja! Ein Bestellformular können Sie von unserer Homepage herunterladen oder bei der Geschäftsstelle anfordern.
    • „USA Praktikumsleitfaden für Juristen“ (3. Auflage 2009, 120 Seiten)

      Hier werden die bestehenden Möglichkeiten bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz aufgezeigt, die Besonderheiten des Bewerbungsverfahrens verdeutlicht und weitere Tipps zum Leben und Arbeiten vor Ort gegeben. Komplett neu überarbeitet hilft insbesonders das Kapitel "Visum" Zeit und Nerven zu sparen. Die Broschüre richtet sich an Studenten und grundsätzlich auch an Rechtsreferendare, die ihre Wahlstation in den USA ableisten wollen.
    • „USA  Masterstudium für Juristen (LL.M., M.C.J., M.C.L.)“ (3. Aufl. 2008, 261 S.)
      Es werden neben der Behandlung aller Details des Bewerbungsverfahrens insbesondere auch die für Interessenten typischen Fragen nach charakteristischen Besonderheiten und Vorzügen des juristischen Studiums in den USA beantwortet. Sodann werden Zeitplanung, Sprachtests, Finanzierungsmöglichkeiten inklusive Stipendien und andere wichtige Aspekte einschließlich Bar Exam eingehend behandelt. Hilfreiche Literaturhinweise sowie eine Liste der einschlägigen Law Schools runden das Informationspaket ab.
    • „USA-Bewerbungsführer für Juristen“ (3. Auflage 2009, 228 Seiten)
      Informationen zur Bewerbung in den USA, Musterlebensläufe und -bewerbungsschreiben 


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