Bei einem Beitritt noch im Jahr 2023 müssen Sie den vollen Mitgliedsbeitrag entrichten, da der DAJV-Beitrag ein Kalenderjahrbeitrag ist. Wir nehmen Ihre Beitrittserklärung aber gerne schon für 2024 entgegen. In diesem Fall senden Sie uns bitte zusätzlich eine E-Mail mit dem Hinweis „Beitritt zum 01.01.2024“.

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