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24.09.2020 | Online Lunchsession

Die führende Rolle Londons als Gerichtsstandort innerhalb Europas für internationale Prozesse war lange Zeit unangefochten. Nicht erst, seit dem Brexit jedoch verstärkt, hat sich ein dynamischer und offener Wettlauf unter weiteren Städten, Regionen und Ländern entwickelt, um sich als Austragungsort internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten zu empfehlen. Auch in Deutschland sind lebhafte Aktivitäten – forciert durch Vereine, Initiativen und Arbeitsgruppen – zu verzeichnen, um den Rechtsstandort Deutschland mit seinem materiellen sowie seinem Prozessrecht zu bewerben und als Alternative zu London, Paris oder Amsterdam zu etablieren.

Dass eine wachsende Anzahl deutscher Gerichte eine (partielle) Prozessführung in englischer Sprache erlaubt, genügt bei weitem nicht, um die anspruchsvolle internationale Klientel zu einer Austragung ihrer komplexen grenzüberschreitenden wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen hierzulande zu motivieren. Zur Stärkung des Rechtsstandorts Deutschland wird daher vermehrt diskutiert, das vorhandene Streitschlichtungssystem um staatlich verankerte „International Commercial Courts“ zu erweitern. Um den weltweiten Adressaten ein konkurrenzfähiges Angebot unterbreiten zu können, müsste ihnen der Spagat zwischen der Solidität der deutschen staatlichen Gerichtsbarkeit (fundiert ausgebildete, auf Handels- und Gesellschaftsangelegenheiten spezialisierte, fließend englischsprachige und unabhängige Berufsrichter auf OLG-Ebene) und dem aus anderen Rechtsordnungen geschätzten „Dienstleistungscharakter“ (aktives und effizientes Prozessmanagement mit entsprechender Infrastruktur) gelingen, um nachhaltig und messbar erfolgreich zu sein.

Ist es erstrebenswert und realistisch, dass Deutschland durch die Einführung von International Commercial Courts zu einer führenden Adresse in Europa für internationale Prozesse avanciert? In unserem Online-Panel nahmen die DAJV-Mitglieder Jörg Rehder und Alexander Dorf eine Bestandsaufnahme vor, skizzierten ein Anforderungsprofil und gaben einen Ausblick auf die Einführung von International Commercial Courts in Deutschland.

Sprecher:

Jörg Rehder ist seit 2013 Partner der Kanzlei Schiedermair in Frankfurt am Main. Er und verfügt über mehr als 20 Jahre internationaler Berufserfahrung, wobei seine Tätigkeitsschwerpunkte in grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen, Investitionen ausländischer Unternehmen in Deutschland, dem Gesellschaftsrecht sowie dem US-Arbeitsrecht liegen. Jörg Rehder besitzt Zulassungen als Rechtsanwalt in Deutschland (seit 2007), als Attorney at Law in den US-Bundesstaaten Maryland (seit 1990) und Minnesota (seit 1995) sowie als Solicitor in England und Wales (seit 2004).

Alexander Dorf ist Rechtsanwalt und Junior-Partner der Kanzlei Schiedermair in Frankfurt am Main. Er ist auf die handels-, gesellschafts- und wirtschaftsrechtliche Prozessführung und Interessenvertretung spezialisiert. Er vertritt nationale und internationale Mandanten vor staatlichen Gerichten in einstweiligen Rechtsschutz-, Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren und nationalen und internationalen Schiedsgerichten auf Aktiv- wie auf Passivseite. Ein Beratungs- und Vertretungsschwerpunkt liegt auf streitigen Gesellschafterauseinandersetzungen, häufig unter Joint Venture-Partnern. Alexander Dorf hat Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main studiert. Vor Zulassung und Aufnahme seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Jahr 2012 war er in mehreren Unternehmen tätig und ist daher aus eigener Praxis sowie eigenem Erleben mit den Anforderungen und Erwartungen vertraut, die seine operativ tätigen Mandanten an ein verlässliches Rechtsschutzsystem und einen favorisierten Rechtsstandort stellen.

Moderation:

André Pantel ist seit 2018 Geschäftsführer der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung. Der Bankkaufmann und Jurist war zuvor für den Veranstaltungszweig der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in verschiedenen Positionen tätig.