By Manuel Schoenhuber

 

Notwendigkeit ist die Mutter der Erfindung. Dieses alte Sprichwort könnte für Methoden der zivilrechtlichen Prozessführung und der Alternativen Streitbeilegung (ADR) in COVID-19 Krisenzeiten in den USA nicht zutreffender sein. Der offensichtliche Konflikt den die Rechtsprechung derzeit bewältigen muss, besteht zum einen aus dem Ziel ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit zu garantieren, zum anderen aber auch eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten. Rechtsanwälte müssen daher nicht nur erweiterte Kompetenzen im Bereich der allgemeinen Prozessführung beweisen, um die größtenteils unverändert (und zurecht) hohen Erwartungen der Mandanten zu erfüllen, sondern auch infrastrukturelle Umstände manövrieren, die andernfalls nur für außergewöhnliche Situationen bestimmt waren.

Corona-Auflagen an U.S. Gerichten

Mündliche Anhörungen vor dem U.S. Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk, zuständig für Texas, Louisiana und Mississippi, finden derzeit nur per Telefon- oder Videokonferenz statt.[1] Das U.S. Bundesberufungsgericht für den siebten Bezirk, zuständig für Illinois, Indiana und Wisconsin, hat bereits jetzt beschlossen alle mündlichen Anhörungen bis mindestens 31. Dezember ausschließlich per Videokonferenz abzuhalten und der Öffentlichkeit einen online Livestream der Anhörungen über YouTube zur Verfügung zu stellen.[2] Auch vor dem U.S. Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk, zuständig für Maine, Massachusetts, New Hampshire, Puerto Rico und Rhode Island, finden mündliche Anhörungen im Oktober und November per Videokonferenz und YouTube Livestream statt.[3]

Im U.S. Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Texas, unter anderem zuständig für Houston, finden zivilrechtliche Schwurgerichtsverfahren hingegen nicht einheitlich, sondern nur nach individuellen Vorgaben der vorsitzenden Richter statt, und wenn überhaupt dann auch nur per Videokonferenz.[4] Im Vergleich dazu besteht im U.S. Bundesgericht für den südlichen Bezirk von New York, unter anderem zuständig für New York City, seit dem 23. September offiziell wieder die Möglichkeit, vereinzelt auch in-person Schwurgerichtsverfahren abzuhalten.[5] Im U.S. Bundesgericht für den östlichen Bezirk von Kalifornien, unter anderem zuständig für Kalifornien’s Hauptstadt Sacramento, finden weder zivil- noch kriminalrechtliche Schwurgerichtsverfahren statt da das Gericht bis auf Weiteres überhaupt keine Geschworenen vorlädt und alle zivilrechtlichen Fälle „auf dem Papier“ oder per Telefon- oder Videokonferenz entscheidet.[6] Im U.S. Bundesgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien, unter anderem zuständig für San Francisco, sind Schwurgerichtsverfahren hingegen seit dem 16. September wieder erlaubt.[7] Im U.S. Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Florida, unter anderem zuständig für Miami, sind alle Schwurgerichtsverfahren die ab dem 30. März begonnen hätten bis mindestens 5. April, 2021 verschoben.[8]

Auf bundesstaatlicher Ebene ordnete zum Beispiel der Texas Supreme Court im Mai eine Unterbrechung aller in-person Schwurgerichtsverfahren an und verlängerte diese Bestimmungen zuletzt bis 1. Dezember. Bis dahin dürfen in-person Schwurgerichtsverfahren in Texas nur unter sehr limitierten Voraussetzungen stattfinden.[9] Im Vergleich dazu genehmigt der Mississippi Supreme Court weiterhin alle in-person Gerichtstermine unter bestimmten Auflagen (unter anderem räumliche Distanzierung), rät aber zu Telefon- oder Videokonferenzen wenn möglich.[10] Der Missouri Supreme Court gestattet in-person Anhörungen und Gerichtsverfahren mit limitierter Kapazität seit dem 16. Mai sofern auch hier bestimmte Auflagen  erfüllt werden können.[11] Der Supreme Court im Bundesstaat Washington erteilte ab dem 6. Juli wieder die Erlaubnis für Schwurgerichtsverfahren.[12]

Online-Schwurgerichtsverfahren

Es dürfte jedoch kaum überraschen, dass sich die Verfahrensbeteiligten auch schon vor COVID-19 mitunter auf eine lange Verfahrensdauer einstellen mussten. In Harris County, Texas, dem Regierungsbezirk von Houston, mussten Streitparteien vor COVID-19, nach meiner persönlichen Erfahrung, in der Regel mindestens 12 Monate bis zu einem ersten Verhandlungstermin warten. An diesem ersten Termin beginnt aber nur in den seltensten Fällen das Schwurgerichtsverfahren. COVID-19 und die daraus resultierende Unterbrechung aller in-person Schwurgerichtsverfahren in Texas, machten die Prozessführung selbstredend nicht besser planbar. Zwangsläufig war Texas deshalb ein Vorreiter für Online-Schwurgerichtsverfahren in den USA. Bereits im Mai fand hier das erste (unverbindliche) Online-Schwurgerichtsverfahren statt.[13] In Florida fand dann Ende August das erste verbindliche Schwurgerichtsverfahren via Zoom statt.[14]

Corona-Auflagen für in-person Schwurgerichtsverfahren

Mittlerweile ist dank verschiedener Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle auch der zivilrechtlichen Prozessführung wieder ein wenig mehr Freiraum geboten. Da es für alle Beteiligten jedoch wichtig ist, dass sich die Geschworenen auf den Fall konzentrieren können und sich nicht Gedanken um ihre Gesundheit machen müssen, haben Zivilgerichte in Harris County, im Zusammenspiel mit dem State’s Office of Court Administration (OCA), ein Sicherheitskonzept entwickelt. Folgende strenge Voraussetzungen gilt es für in-person Schwurgerichtsverfahren in Texas zu beachten:[15]

  • Alle potenziellen vorregistrierten Geschworenen durchlaufen mehrere COVID-19 Screenings.
  • Nur wenige potenzielle Geschworene finden sich dann nicht im lokalen Gerichtsgebäude, sondern in speziell aufgrund der Pandemie geschaffenen Versammlungsräumen im NRG Center (Heimspielstätte der Houston Texans) ein.
  • Die Sitzplatzordnung muss räumliche Distanzierung und eine limitierte maximale Gruppengröße erlauben.
  • Anwälte dürfen Geschworene und Zeugen nur von einem Podium in der Raummitte adressieren.
  • Beweisstücke werden nicht in Papierform verteilt sondern ausschließlich auf eine Leinwand oder einen Bildschirm projiziert.
  • Für alle Beteiligten gilt eine Masken- oder Plastikvisierpflicht.
  • Die Verhandlung wird im Internet per Livestream übertragen.

Schleppende Aufarbeitung des Verfahrensstaus

Trotz dieser Maßnahmen wird eine Rückkehr zur „Normalität“ ein langer und beschwerlicher Prozess werden. Im September durften in Harris County nur 21 in-person Schwurgerichtsverfahren durchgeführt werden.[16] Von den 21 autorisierten Verfahren waren nur sieben Verfahren von zivilrechtlicher Natur.[17] Und von den sieben zivilrechtlichen Verfahren haben bis Ende September nur drei die Geschworenen ausgewählt und die Verhandlung begonnen.[18] Für den Monat Oktober wurden in Harris County insgesamt zwar mehr als 90 in-person Schwurgerichtsverfahren vorab genehmigt, aber es dürfen täglich nur maximal vier neue Geschworenengerichte bestellt werden.[19] Bei einem existierenden Nachholbedarf von mehreren Tausend Schwurgerichtsverfahren,[20] und täglich neuen Klagen, erscheint eine zügige Aufarbeitung aller Fälle mathematisch äußerst fragwürdig.

Verhandlungen mit Maske und Visier?

Des Weiteren gehen mit in-person Schwurgerichtsverfahren unter bestimmten Sicherheitskonzepten auch verfahrenstaktische Probleme für Rechtsanwälte einher. Rechtsanwälte können schwerlich die Mimik oder die Reaktionen der Geschworenen oder Zeugen lesen, wenn nur deren obere Gesichtshälfte zu erkennen ist. Außerdem dürfte es Geschworenen deutlich schwerer fallen, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen mit Atemmaske einzuschätzen. Rechtsanwälten wird es zudem erschwert, einer Argumentation Nachdruck zu verleihen oder ein Beweisstück besonders zu präsentieren, wenn sie sich den Zeugen oder Geschworenen während der Argumentation des Falls nicht nähern dürfen. Inzwischen dürfen Rechtsanwälte zumindest die Atemmaske abnehmen oder ein Plastikvisier tragen, wenn sie ihren Fall mit ausreichend Abstand zu den Geschworenen vom Podium aus argumentieren oder Zeugen direkt befragen. Verbotene Interaktionen zwischen Anwalt und Zeuge können dagegen weiterhin nur eingeschränkt nachverfolgt werden, wenn die Zeugenbefragung nur von einem Podium in der Raummitte durchgeführt werden darf. Dieses Problem ist bei einem Online-Verfahren oder einer Deposition per Videokonferenz noch gravierender, wenn die Beteiligten nicht im selben Raum sind und es dadurch nicht immer eindeutig zu bestätigen ist, dass sich keine weiteren Personen hinter der Kamera befinden.

Rückkehr zur „Normalität“ nicht in Sicht

Gleichwohl ergab eine Umfrage unter 2.782 Texas Anwälten im August, dass nur 22% der Befragten in-person Schwurgerichtsverfahren im Herbst befürworten. 24% der Befragten können sich in-person Schwurgerichtsverfahren ab Frühjahr 2021 wieder vorstellen. Aber die Mehrheit, 31% der Befragten, unterstützt eine Rückkehr zu in-person Schwurgerichtsverfahren erst dann, wenn ein COVID-19  Impfstoff flächendeckend verfügbar ist.[21]

ADR und Online Dispute Resolution im Aufschwung

Aufgrund der genannten Corona-Einschränkungen hat sich ADR in den vergangenen Monaten einmal mehr als vielversprechende, wenn nicht gar vorzugswürdige, Alternative zum Gerichtsverfahren bewährt. Aus eigener Erfahrung, einigen sich Streitparteien in den USA aktuell nicht selten darauf, ihren Fall selbst bei einer bereits vor Ausbruch der Pandemie gescheiterter Mediation nochmals einem Schlichtungsverfahren zu unterziehen. Manche Streitparteien vereinbaren sogar ein Gerichtsverfahren ohne Aussicht auf einen zügigen Verhandlungstermin zu unterbrechen und Arbitration als Form der verbindlichen Rechtssprechung zu wählen. Selbst bei einem erneuten Scheitern der Mediation bietet sich in Coronazeiten eine flexible Entscheidungsfindung durch Arbitration an.

Da die Beteiligten grundsätzlich berechtigt sind, das Format der Mediation oder Arbitration zu bestimmen, kann sich Online Dispute Resolution (ODR) in diesen Wochen und Monaten wachsender Beliebtheit erfreuen. Obwohl es schon seit Jahren Technologien für Videokonferenzen gibt, war deren Anwendung auch für ADR in der Regel nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn das Reisen zwischen Bundesstaaten oder Ländern nicht praktikabel war. Es entsteht trotzdem der Anschein, dass ADR Institute (z.B. American Arbitration Association, JAMS) auf die durch COVID-19 erzwungene Digitalisierung nicht nur besser vorbereitet waren, sondern auch anerkannte Vorteile wie Zeit- und Kosteneffizienz noch besser ausspielen können.

Mediation per Videokonferenz mit Privat- und Gruppenschaltfunktionen ermöglicht es Schlichtern, dem gewohnten Rahmen mit einführender Gruppensitzung gefolgt von privaten Unterredungen in räumlicher Aufteilung zwischen den Parteien treu zu bleiben. Ähnliches gilt für Arbitration, wenn Videoschalten für mehrere Parteien verfügbar sind und die Schlichter die Kontrolle über das Verfahren behalten. Der reale Raum lässt sich so gut durch einen virtuellen Raum ersetzen.

Chancen und Risiken der virtuellen Verfahren  

Die gegenwärtigen Komplikationen und langen Verspätungen mit Gerichtsverfahren in COVID-19 Krisenzeiten in den USA machen speziell die Vorteile von Arbitration offensichtlich. Arbitration erlaubt es den Parteien selbstständig das Verfahren voranzutreiben und ohne auf einen gerichtlichen Verhandlungstermin warten zu müssen, der in naher Zukunft höchstwahrscheinlich nicht gehalten werden kann. Stattdessen können sie sich, je nach Verfügbarkeit der Schlichter, eigenständig auf einen erfahrungsgemäß festen Zeitplan einigen und rechtzeitig alle nötigen Vorkehrungen für eine finale Anhörung treffen. Im Vergleich mit Schwurgerichtsverfahren ist diese Flexibilität noch erheblicher, da COVID-19 eine zügige und planbare Prozessführung vor Gericht nicht zulässt. Sollten es regionale Corona-Verordnungen erlauben, ist auch in-person Arbitration mit einer überschaubaren Anzahl an Beteiligten und unter Einhaltung eines abgestimmten Sicherheitskonzepts denkbar.

Es sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass hinsichtlich der Vertraulichkeit bei ODR höhere Risiken bestehen. Auch wenn alle Beteiligten im Voraus schriftlich versichern müssen, dass keine weiteren Personen unerlaubt im „virtuellen Raum“ anwesend sein werden, gibt es hierfür leider keine Garantie.

The New Normal

ADR, oder eben ODR, erfüllt mit Schnelligkeit, Sicherheit, Effizienz, dem Streben nach kooperativen Lösungen, und Fernkommunikation Kriterien die in COVID-19 Krisenzeiten erforderlich, aber in der Prozessführung nicht allgegenwärtig sind. Dennoch müssen sich alle Beteiligten darüber im Klaren sein, dass weder Gerichtsverfahren noch ADR auf absehbare Zeit im gewohnten Umfang stattfinden werden. In Zeiten der Corona-Pandemie bedarf es in der Rechtspflege, genau wie in anderen Bereichen des Lebens, eine Eingewöhnungsphase und einen Hang zur Experimentierfreude. Geduld und Ausdauer sind hier die Schlüssel zum Erfolg.

 

Manuel Schoenhuber ist Associate im Bereich Konfliktlösung bei Andrews Myers, P.C., in Houston, Texas. Nach einer kurzen Karriere als deutscher Profifußballer zog es ihn in die USA. Sein Jurastudium schloss er an der University of Houston mit dem Juris Doctor (J.D.) ab. Am Leben in den USA schätzt er die kulturelle Vielfalt in der Bevölkerung und die immer noch unbegrenzten Möglichkeiten sich durch Fleiß, harte Arbeit und Leidenschaft selbst zu verwirklichen.

 

Responsible Editor: Isabel Cagala

 

[1] Order General Docket No. 2020-5: Videoconferencing (5th Cir. April 20, 2020).

[2] Order Regarding COVID-19 (7th Cir. Aug. 3, 2020).

[3] Public Advisory Concerning the Court’s Sitting Schedule (1st Cir. Oct. 1, 2020).

[4] Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) – SDTX Related Orders and Courthouse Statuses (S.D. Tex. Oct. 19, 2020).

[5] Order: Jury Trials, In Re: Coronavirus/COVID-19 Pandemic (S.D.N.Y. Sept. 9, 2020); Notice to the Bar: SDNY Phase III Re-Entry Description (S.D.N.Y. Sept. 20, 2020); Notice to the Bar: SDNY Phase III Re-Entry (S.D.N.Y. Sept. 23, 2020).

[6] General Order 618 (E.D. Cal. May 13, 2020).

[7] General Order No. 72-6 (N.D. Cal. Sept. 16, 2020).

[8] Administrative Order 2020-76 (S.D. Fla. Oct. 20, 2020).

[9] Twenty-Sixth Emergency Order Regarding the COVID-19 State of Disaster (Tex. Sept. 18, 2020).

[10] Louisiana Supreme Court Order Addressing Statewide Court Proceedings (La. June 5, 2020).

[11] Order in re: Operational Directives for Easing COVID-19 Restrictions on In-Person Proceedings (Mo. May 4, 2020).

[12] Order re: Modification of Jury Trial Proceedings No. 25700-B-631 (Wash. June 18, 2020).

[13] Katie Buehler, Texas Court Holds First Jury Trial Via Zoom In Insurance Feud, Law360 (May 18, 2020); Nate Raymond, Texas Tries a Pandemic First: A Jury Trial by Zoom, Reuters (May 18, 2020).

[14] Kevin-Khristián Cosgriff Hernández, Key Takeaways From Groundbreaking Virtual Civil Jury Trial, Law360 (Oct. 8, 2020).

[15] Guidance for All Court Proceedings During COVID-19 Pandemic, Office of Court Administration (Oct. 1, 2020); Jury Proceeding Addendum to COVID-19 Operating Plan for the Harris County Judiciary, justex.net (Oct. 1, 2020).

[16] Approved Jury Trials, Office of Court Administration (Oct. 1, 2020), https://www.txcourts.gov/court-coronavirus-information/approved-jury-trials/.

[17] ebd.

[18] ebd.

[19] Press Release: Harris County Resumes In Person Jury Service, Harris County District Clerk (Sept. 14, 2020).

[20] Shawn Arrajj, Harris County Resumes In-Person Jury Duty, Impact (Sept. 15, 2020).

[21] Daniel Siegal, Texas Lawyers Not Keen on Virtual Jury Trials, Survey Finds, Law360 (Aug. 20, 2020).