By Kevin Frank & Alexander Vogel

 

Kritik am Waffenrecht infolge von mass shootings in den USA

„They say that no laws could have been able to prevent the hundreds of senseless tragedies that have occurred – we call B.S.!”

Emma Gonález – Befürworterin für strengere Waffengesetze in den USA

 

Am 14. Februar 2018 verübte ein 19-Jähriger einen in den USA als mass shooting beschriebenen Amoklauf an einer Highschool in Florida. Bei dieser Tat, die mit einem legal erworbenen AR-15-Rifle begangen wurde,[1] wurden insgesamt 17 Menschen verletzt und weitere 17 Menschen getötet. Gut einen Monat nach dieser Tragödie trat die oben zitierte Aktivistin Emma González an die Spitze der Protestbewegung March For Our Lives und wandte sich mit ihrer Rede unter anderem gegen die US-amerikanische Waffen-Lobby und diverse Politiker:innen, die diese vehement verteidigten; ihr Statement hatte den Inhalt, dass Beileidsbekundungen seitens der politischen Führung nicht helfen und daher nicht angenommen werden dürften. Vielmehr müssten Taten folgen. Zwar folgten bereits zuvor Taten in Form eines State Laws, welches das vorherige Waffengesetz in Florida um ein paar Eckpunkte verschärfte;[2] umfangreiche Änderungen auf Bundesebene blieben aber aus. Der Eindruck wurde erweckt, dass zum Wohle der Waffenbesitzer:innen nicht in bestehende Gesetze eingegriffen werden sollte. Einige Statistiken[3] zeichnen jedenfalls insoweit ein deutliches Bild, dass ein Großteil der US-Amerikaner:innen für eine Verschärfung und nicht für eine Lockerung der bestehenden bundesweiten und staatlichen Waffengesetze sind. Dieser Vorfall, der in Deutschland von den Opferzahlen mit den (Schul-)Amokläufen in Erfurt (2002) und Winnenden (2009) vergleichbar ist[4], fügt sich in eine lange Reihe von derartigen Ereignissen[5] in den USA ein. Bereits bis Mitte Dezember 2022 zählte das Gun Violence Archive insgesamt 628 mass shootings[6] in den USA. Diese Zahl, die auch in den vorherigen Jahren gravierend war, bewegte schon einige Präsidenten, wie Barack Obama, dazu, sich für eine Verschärfung der Waffengesetze einzusetzen, was jedoch meist an der Abstimmung im Senat scheiterte.[7]

Die Einflussnahme der Waffenlobby, insbesondere der National Rifle Association, vereitelt u.a. indirekt Abstimmungen, da ihre beträchtliche Zahl an Mitgliedern und Sympathisant:innen besonders diejenigen Politiker:innen wählen, die sich gegen umfangreiche Gun Controls aussprechen.[8] Vor diesem Hintergrund stellt sich die in diesem Beitrag zu behandelnder Frage, woher diese Abneigung gegenüber Einschnitten in das US-amerikanische Waffenrecht kommt und warum vor allem in Deutschland diese Ereignisse bzw. gescheiterten Regulierungen von Übersee mit einer moralischen Sicht der Dinge betrachtet werden.

Die Entwicklung des Waffenrechts in den USA

Zunächst muss man sich vergegenwärtigen, dass die derzeitige Situation und die Positionen zum amerikanischen Waffenrecht nicht rein mit einem starren Blick auf das moderne Recht erklärlich und verständlich ist, sondern vielmehr auch einen Einblick in die US-amerikanische sowie deutsche Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und (verfassungsrechtliche) Rechtsdogmatik bedarf. Europarechtliche Rahmenbedingungen, die das deutsche Waffenrecht ebenfalls beeinflussen, werden im Zuge der begrenzten Länge nicht explizit genannt und analysiert.

Waffenerwerb und Waffennutzung in Amerika allgemein

Zwar werden die allermeisten Waffenverkäufe von lizensierten Waffenverkäufer:innen getätigt[9], doch ist neben diesem Verkaufsfeld ein weiteres eröffnet. Nämlich jenes der privaten Verkäufer:innen, die entweder auf Waffenmessen oder im privaten Sektor Waffenveräußerungen ohne bundesweit vorgeschriebene Background Checks durchführen (bekannt als Gun Show Loopholes[10]). Dies ist rechtsgeschichtlich sowie rechtsphilosophisch damit zu erklären, dass zwei Bundesgesetze in einem zu regulierenden Bereich verschiedene bzw. widersprüchliche Voraussetzungen definieren. Der Brady Act (1993) schreibt vor, dass lizensierte Waffenverkäufer:innen in ihrem Laden oder auf Messen Background Checks einleiten müssen, was eine sichere Registrierung mit sich führt. Der sieben Jahre zuvor in Kraft getretene Firearm Owners Protection Act wiederum änderte nicht nur den durch den Gun Control Act (siehe 2b) regulierten Umfang von privaten Waffenverkäufen[11], sondern befreit Privatverkäufer:innen von der Pflicht, Background Checks (und eben umfangreiche Registrierungen) zu tätigen.[12] Die rechtsphilosophische Frage, was nun als geltendes Recht zu interpretieren ist, wird von den Gegner:innen und Befürworter:innen der Gun Control unterschiedlich aufgenommen. So sind die Gegner:innen der Meinung, dass dies kein Fehler seitens der Gesetzgeber:innen ist, sondern absichtlich gewollt war. Befürworter:innen wiederum sehen eine unabsichtliche, daher änderbare Gesetzeslücke. Doch selbst wenn diese Lücke als mögliches Problem aus der Rechtsgeschichte gesehen wird, darf rechtssystematisch nicht die staatliche Zuständigkeit der Bundesebene vergessen werden: auf dieser Ebene werden zwar Gesetze erlassen, die bindende Auswirkungen haben, doch erweiterte staatliche Bestimmungen können – dies ist ebenfalls historisch nachzuvollziehen[13] – in größerem oder kleinerem Umfang umgesetzt werden.[14] Dies jedoch birgt immer die Gefahr, dass unter den einzelnen Federal States gehörige Rechtsunterschiede erwachsen. Dies ist der Grund, warum in Ländern, in denen Waffengesetze nicht allzu liberal konzipiert sind, der (mediale) Eindruck entsteht, dass hervorstechende, lockere Waffengesetze, wie jene in Nevada oder Texas[15], im gesamten Bundesgebiet bestehen, obwohl in Staaten wie Kalifornien äußerst strikte Waffengesetze existieren.

Historische Bezugspunkte des modernen Waffenrechts

Regulierungen bezüglich des Gebrauchs und des Besitzes von Waffen kamen in den britischen nordamerikanischen Kolonien bereits im 17. Jahrhundert auf. Bei dem ersten Gesetz dieser Art, welches in der damals äußerst jungen Kolonie Virginia zu Papier gebracht wurde[16], spielten zunächst rassistische Hintergründe eine Rolle, da vor allem indigene Völker keinen Zugriff zu Waffen bekommen sollten.[17] Die Härte des Gesetzes spiegelte sich besonders darin, dass bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz der Täter als Verräter gesehen wurde und die Todesstrafe erhielt.[18] Hier sieht man den anfänglichen Kern solcher Bestimmungen recht deutlich: es gab eine gewisse Gruppierung an Menschen, die dem eigenen Personenkreis zuzuordnen war und demnach als waffenfähig gesehen werden konnte, und es gab eine Gruppierung, die aufgrund von gegensätzlichen Interessen und Machtkonstellationen als waffenunwürdig eingeschätzt werden sollte. Dieses frühe Waffengesetz zeigt außerdem auf, dass das Recht des Waffentragens und des Waffenführens nicht erst durch den oft zitierten zweiten Zusatzartikel, im Englischen the Second Amendment[19], aus dem Jahre 1791 urplötzlich aufkam, sondern bereits zuvor die Idee bestand, die Gruppierung der Waffenträger zu konkretisieren. Der britische Rechtsgelehrte Sir William Blackstone ebnete ebenfalls – einige Jahre vor dem Inkrafttreten des Second Amendments – die Idee, Freiheit und Eigentum individuell zu schützen. Hierbei stand der Wert des Waffeneinsatzes im Vordergrund.[20] Von einer rechtsphilosophischen Betrachtung kann die Frage aufgeworfen werden, welcher Hintergrund nun maßgeblich war, dass ein solches Recht sogar die Aufnahme in eine Verfassung fand. Hierfür müssen verschiedene Bereiche betrachtet werden. Einerseits war für den Erfolg der Unabhängigkeit kein – im modernen Sinne – stehendes, staatliches Heer verantwortlich, sondern Milizen, sprich bewaffnete Bürger, die im Bedarfsfall eingesetzt wurden. Blackstone war von der Idee überzeugt, dass der bewaffnete Bürgersoldat, Werte wie Freiheit und Unabhängigkeit verteidigen sollte, was einer direkten Absage gegenüber staatlichen Heeren gleichstand.[21] Andererseits sind die Wirren jener Zeit ebenfalls in die Analyse mitaufzunehmen. Die jungen Staaten waren durch ein gehöriges Misstrauen gegenüber Obrigkeiten geprägt. Die britische Monarchie zwang sie durch ihre Kolonialisierungspolitik zum kriegerischen Handeln und Aufbegehren.[22] Die Idee, sich gegen jedwede Regierung zu stellen, die individuelle Freiheiten in Gefahr bringt, verankerte sich hierbei zunehmend in den Köpfen der Bewohner:innen der jungen Staaten. Des Weiteren sollte die militärische Wirklichkeit damit geschützt sein, da ein Soldat der Miliz nur mit einer Waffe ein sinnvolles Bindeglied der Armee sein konnte.

Im 19. und 20. Jahrhundert gingen weitere Regelungen auf staatlicher Ebene hervor, wobei eine bundesweite Normierung bis ins 20. Jahrhundert zunächst ausblieb.[23] In diesem Jahrhundert sind drei Jahreszahlen für die Entwicklung der US-amerikanischen Waffenrechts markant: 1934, 1968 und 1993. In allen wurden Gesetze mit unterschiedlicher Intention erlassen. Der National Firearms Act aus dem Jahre 1934 war der Auftakt bundesweiter Regelungen zum Thema Waffenrecht. Dieser war der Versuch, der organisierten Kriminalität den Zugang zu vollautomatischen Maschinenpistolen und anderen Mobster-Waffen zu erschweren, indem diese nun registrierungspflichtig waren und mit extensiven (Transfer- und Herstellungs-) Steuern belegt wurden.[24] Der 1968 in Kraft getretene Gun Control Act fußte bereits auf einer allumspannenden Bestimmung, Menschen, die als unzuverlässig[25] einzuschätzen sind, von jeglichem Waffengebrauch fernzuhalten.[26] 1993 wurde der Gun Control Act nochmals um die Brady Hand Gun Violence Prevention erweitert, welcher bundesweit Background Checks bei Waffenverkäufen im lizensierten Bereich verlangt, um bspw. verurteile Straftäter:innen von Waffenkäufen auszuschließen.[27]

Moderne Interpretation nach historischem Vorbild

Die Entwicklung dieser einzelnen Federal Acts zeigt, dass zwar immer ein einzelner Sachverhalt, der reglementiert werden musste (Kriminalitätsbekämpfung, Ausstellungsproblematik etc.), vorherrschend war, doch blieb ein stärkeres Eingreifen in die jeweiligen Waffengesetze – aufgrund von politischen Positionen – immer aus. Dies lässt vor allem zwei Komponenten zum Vorschein kommen. Einerseits schwingt immer die feste Bestimmung mit, Waffen aufgrund des Second Amendments tragen zu dürfen, was einen umfassenden Eingriff rechtspolitisch schwierig macht. Andererseits zeigt es, dass eine Umkehr von eingefahrenen Gesetzesrichtungen nur mit einem Paukenschlag einzuleiten ist.

Der Umstand, dass die rechtliche Konstruktion des Second Amendments trotz dieser historischen Elemente nicht in Stein gemeißelt ist, zeigt sich anhand der modernen Diskussionen, die tief in die US-amerikanische Rechtsdogmatik blicken lassen. Hierbei muss im Bereich des Waffenrechts unterschieden werden, ob es sich um verfassungsrechtliche Lesarten handelt, die in der jetzigen Bundespolitik Fuß gefasst haben (u.a. Originalismus), und Ansichten, die möglicherweise in späteren Legislaturperioden zu Veränderungen führen (z.B. eine umfassende Living Constitution).

Im Urteil District of Columbia v. Heller (2008) bestätigte der Supreme Court of the United States (USSC) die Beurteilung eines Berufungsgerichts[28], dass ein Gesetz, welches u.a. den Besitz von Handfeuerwaffen im District of Columbia verbot, nicht mit dem Second Amendment vereinbar war. Hierbei trat im Laufe des Prozesses eine der möglichen Interpretationsarten für die Verfassung zutage. Diese war nämlich auf die Originalität der Verfassung gerichtet, sprich die eigentliche Idee der Verfassungsväter selbst sollte – teils auch in einer historischen Auslegung – im Mittelpunkt stehen.[29] Zwar wird in diesem Amendment von Miliz[30] gesprochen, der zweite Teil bezieht sich aber auf the right of the people, was in der Entscheidung des USSCs gewissermaßen originalgetreu als individuelles Recht eines jeden einzelnen zum Besitz von Waffen zur Selbstverteidigung zu betrachten ist. Obwohl einige Rechtswissenschaftler:innen diese Entscheidung auch der Lesart der living constitution zuordnen[31], ist diese letztgenannte Interpretation grundsätzlich mit anderen Voraussetzungen auszuführen. Der Katalog der living constitution stellt daher moderne, moralische Beweggründe gegenüber der Bevölkerung[32], die Idee von sinnvoll-angewandter Rechtspolitik, Fairnessbetrachtungen und generelle Abwägungen in den Mittelpunkt.[33] Fakt ist, dass diese Entscheidung von 2008 keinen generellen Freifahrtschein beinhaltet, sondern lediglich den verfassungsrechtlichen Aspekt bestätigt. Erweiterte, staatliche Regelungen bleiben unangetastet und müssen weiterhin Bestand haben. Lediglich der generellen oder umfassenden, partiellen Versagung von Waffenbesitz wurde hier zunächst eine Schranke gegeben, die aber in zukünftigen Entscheidungen nicht vollumfänglich bindend sein soll.[34] Problematischer war die McDonald v. City of Chicago Entscheidung von 2010. Diese Entscheidung gab nicht nur eine allgemeine Schranke, sondern bindet gleichermaßen – entgegen der Idee des Tenth Amendment[35] – die einzelnen Federal States an den Second Amendment.[36] Staaten wie Kalifornien, in denen Gun Regulations strikter konzipiert sind als in anderen Staaten, kann der Entwicklung strengerer Waffengesetze durch diese bindende Entscheidung ein fragwürdiger Riegel vorgeschoben werden.[37]

Die Entwicklung des Waffenrechts in Deutschland

In Deutschland muss mit einer anderen Sichtweise an die Entwicklung des Waffenrechts herangegangen werden. Das deutsche Waffenrecht ist juristisch gesehen speziell verortet und hat eine andere Relevanz als jenes in den Staaten. Der letztgenannte Aspekt spiegelt sich bereits darin, dass das Waffenrecht – anders als in den Vereinigten Staaten – keinen Verfassungsrang innehat, was die (verfassungsrechtliche) rechtsdogmatische Betrachtung hier hintenanstellt. Des Weiteren ist wie oben bereits erwähnt ein generelles (Erwerbs-/Besitz-)Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in Deutschland vorherrschend. Das Waffengesetz (WaffG) oder die Allgemeine Waffenverordnung (AWaffV) sind Bundesgesetze, die zwar in den Ländern ausgeführt werden müssen, in ihrem Kern aber Gültigkeit für das gesamte Bundesgebiet entfalten.[38]

Historische Bezugspunkte des modernen Waffenrechts

Um die völlige Tragweite der Entwicklung des deutschen Waffenrechts zu skizzieren, müsste man – von einer staatlichen Vorstellung distanziert[39] – weit in das Mittelalter blicken, in dem unterschiedliche Stadtverordnungen entstanden, die das Tragen von Waffen innerhalb der Stadtmauern für die gemeinschaftliche Sicherheit beschränkten.[40] Konkrete Waffenverbote für gewisse Bevölkerungsgruppen gab es dann, wenn eine mögliche Gefahr bestand oder diese kurz davor in eine konkrete Situation umschlug. Ein Beispiel hierfür sind die Bauernkriege im 16. Jahrhundert. Nach einem blutigen (fast) zweijährigen Fiasko mündete das Ende der Aufstände in die großflächige Entwaffnung der ländlichen Bevölkerung.[41] Der Grundsatz, der sich vor allem in der Frühen Neuzeit durch die von den Landesfürsten geschaffenen „Staaten“ hielt, war, dass lediglich die Obrigkeit und Prokuratoren der „Staatsmacht“ berechtigt waren, Waffen zu tragen.[42] Zwar gab es in diesen Zeiten auch anderweitigen Waffenbesitz (bspw. Jagdwaffen[43]), die elementare Idee hinter diesem Grundsatz ist aber im Rahmen der Zeit nachvollziehbar: aufrührerische Bewegungen sollten es so schwierig wie möglich haben, gegenüber dem etablierten Gewaltmonopol aufzubegehren. Ähnlich wie in den USA waren gelockerte wie auch verschärfte Waffengesetze oftmals an einschneidende Ereignisse gekoppelt. Im 19. Jahrhundert wurde im Zuge der 1848er Revolution[44] von bürgerlichen Kräften ein generelles Waffenrecht für jeden volljährigen Bürger entworfen.[45] Die Ablehnung dieser Konzeption liegt wohl darin begründet, dass eine zu rasche Abkehr vom Grundsatz der ausschließlichen Waffenfähigkeit der Staatsmacht als zu risikobehaftet für die damaligen Staatstrukturen gesehen wurde. Eine echte umfangreiche Veränderung erfolgte zu Zeiten der Weimarer Republik, als 1928 das Gesetz über Schusswaffen und Munition[46] eingeführt wurde. Der Zugang zu Waffen war zwar nun umfassend möglich, doch der Erwerb und Besitz war an eine Dokumentationspflicht (u.a. Waffenscheinpflicht) geknüpft.[47] Ein jähes Ende fand diese doch liberal-wirkende Entwicklung im Zuge des Nationalsozialismus. Politische Gegner:innen der nationalsozialistischen Partei wurden ohne Weiteres entwaffnet und die „reichsweite“ Volksbewaffnung nahm ihren Lauf.[48]

Die Bewaffnung des einzelnen war nun Sache des Regimes und diente u.a. dem Zweck, dem kommenden Konflikt, sprich dem zweiten Weltkrieg, effektiv zuzuarbeiten.[49] Das Ende des zweiten Weltkriegs, welches im Zuge der Besatzungsjahre zunächst ein striktes Waffenverbot einleitete[50], führte dennoch keine juristische Abkehr von einem liberal-wirkenden Waffengesetz ein. Bereits 1972 wurde im Wesentlichen wieder auf das im Jahre 1928 eingeführte Waffengesetz zurückgegriffen.[51]

Moderne Interpretation nach historischem Vorbild

Die waffenrechtliche Grundkonzeption, die in den 1970er wieder aufgegriffen wurde, war im Laufe der Geschichte nur noch marginaler Veränderungen unterzogen worden. Im modernen Waffenrecht gibt es insbesondere sechs Voraussetzungen, die für Erwerb und Besitz von Schusswaffen hohe Relevanz haben:

1) Mindestalter, heute: 18,[52]

2) Versicherungsabschluss,[53]

3) Zuverlässigkeit,[54]

4) Persönliche Eignung,[55]

5) Sachkundeprüfung[56] und

6) (erklärtes) Bedürfnis.[57]

Rechtsphilosophisch kann in Deutschland die Frage nach dem Waffenrecht insoweit beantwortet werden, dass für ein gefährliches Objekt hohe Anforderungen gestellt werden müssen, um gegenüber der Allgemeinheit, Risiken zu minimieren. Der Verbotscharakter, der durch eine Auflistung von Voraussetzungen in eine Erlaubnis münden kann, ist demnach wesentlich aus der Zeit der Weimarer Republik übernommen worden.[58] Eingeführte Registrierungen und Erwerbsscheine sollen dem Staat helfen, Waffen zurückzuverfolgen, um gegebenenfalls kontrollierend einzuwirken.

Heutige, einschneidende Ereignisse ändern lediglich Feinheiten, wie bspw. im Jahre 2009, als nach dem Amoklauf von Winnenden verschiedenste Anpassungen im Waffen- und Jagdgesetz vorgenommen wurden. Vor allem der unmittelbare Zugang zu Waffen (Diskussion: verschärfte Waffenschrankvorschriften) wurde mehr und mehr in den Fokus genommen.[59]

Rechtsvergleichend: andere Kultur, anderes Recht?

Diese doch recht plakative Überschrift des Fazits umfasst den Kern dieses Themas. Rechtsgeschichtlich wie auch rechtsphilosophisch haben sich Deutschland und die USA, was das Thema Waffengesetz/-recht anbelangt, unterschiedlich entwickelt.

Verbotsvorbehalt vs. Erlaubnisvorbehalt

Die USA ist rechtshistorisch in ein Waffenrecht hineingewachsen, was vor allem durch die Wirren des 18. Jahrhunderts zu erklären ist. Die Milizen und Waffen, die faktisch wie auch symbolisch zur Freiheit der USA beigetragen haben, fanden im Rahmen des Second Amendments einen festen Bestandteil in der Verfassung. Nicht zu vergessen ist, dass diese Entwicklung auch durch die englische Rechtsphilosophie Blackstones geprägt war. Die Idee, Waffen zu tragen und mit diesen den Sinn zu verfolgen, die eigene Heimat zu verteidigen, verankerte sich in jener Zeit in den Köpfen der US-Amerikaner:innen; hier aber anders als in der britischen Monarchie. Die Freiheit in den Staaten war auf Individualismus und nicht auf Königstreue aufgebaut. Die Obrigkeit und Regierung konnten demnach beliebig ausgetauscht werden, der Individualismus und die geschützte Freiheit sollten aber, wenn nötig mit dem Recht to keep and bear guns, bestehen bleiben. Dies zeigt einen gravierenden Unterschied zu Deutschland. Zwar erwuchs im 19. Jahrhundert eine im Zuge der Revolution bürgerliche Freiheitsidee, Waffen für alle wehrhaften Personen bereitzustellen, doch scheiterte diese an den damaligen Machthabern. Die Verzögerung ließ dennoch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine nicht-verfassungsrechtlich verankerte, aber in gänzlicher Betrachtung liberal-wirkende[60] Waffengesetzeslage entstehen. Der Unterschied zu den USA lag hier aber auch im Umgang mit der Gefährlichkeit, die von allen Waffenträger:innen ausgehen könnte.

Die Voraussetzungen sind in Deutschland daher um einiges definierter und strahlen ein generelles Verbot aus, was aber nach Erfüllung von Voraussetzungen zu einer Erlaubnis führen kann. Dies zeigt, dass die Kontrolle der Waffenabgabe und die damit einhergehenden Registrierungen immer die oberste Priorität hatten, um den Schaden so minimal wie möglich zu halten und gleichzeitig keine völlige Verbotskultur zu initiieren. An dieser Stelle sei auch an Friedemann Groths[61] Idee zum jeweiligen Kulturverständnis in den USA und Deutschland erinnert. Das US-amerikanische Waffenrecht weist grundsätzlich eine generelle Erlaubnis (Second Amendment) mit einem Verbotsvorbehalt (u.a. Brady Hand Gun Violence) auf und Deutschland ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.[62] Beide kulturell erwachsenen Regulierungen könnten nicht ohne eine völlige politische Umkehr[63] in die eine oder andere Gegenrichtung modifiziert werden.

Die Geschichte interpretieren

Die anfangs aufgeworfene Frage, warum in den USA die Sichtweise auf Waffen so ist, wie sie ist und warum in Deutschland meist mit einer moralischen Sichtweise argumentiert wird, wenn es um lockere Waffengesetze in den Staaten geht, ist geklärt: die US-Amerikaner:innen berufen sich auf eine alte Tradition, die in der Meinung vieler übergesetzlichen Status hat. Dies zeigte sich zuletzt im Jahre 2010, als der  Supreme Court entschied, dass das Second Amendment alle Bundesstaaten gleichermaßen rechtlich bindet. In Deutschland ist nach zwei verlorenen Weltkriegen und der damit verbundenen historischen Verantwortung der Blick stärker auf umfangreichere, pluralistische Demokratisierung gerichtet.[64] Dies soll politische Diskurse vorantreiben, die sich von der rechtshistorischen Wurzel distanzieren und völlig in eine rechtsphilosophische Ebene fließen. Die Konzeption lautet: „Wie steht ein komplettes Recht[65] zum Thema Moral[66] und allgemeiner (politischer) Reflexion?“. Dennoch darf auch das Feld der medialen Verzerrung und die historische Entwicklung des Staatsorganisationsrecht der USA nicht im Fazit fehlen.

In Deutschland werden Ereignisse in den USA, wie z.B. mass shootings, recht schnell und unreflektiert mit den lockeren Waffengesetzen im gesamten US-Gebiet in Verbindung gebracht. Das US-amerikanische Staatsorganisationsrecht ist aber historisch so erwachsen, dass die einzelnen Federal States ihre Gesetze zum Großteil selbst konkretisieren, ggf. das Federal Law streng erweitern. Dies hat zur Folge, dass Kalifornien ein recht striktes Waffengesetz innehat und Nevada ein sehr liberales. Die mediale Verzerrung eröffnet sich aber dann, wenn plötzlich die Waffengesetze Nevadas für das gesamte Bundesgebiet als einschlägig betrachtet werden. Genau hier beginnt ebenfalls die weitreichende moralische Komponente, die in so manchem (US-amerikanischen) Waffenrechtsdiskurs in Deutschland vorherrscht. Möglicherweise wäre ein rechtsphilosophisches Umdenken an dieser Stelle zuträglich, um derartige Diskurse nicht mit moralischen Vorverurteilungen, sondern mit im offenen Meinungsaustausch auszufüllen. Genauso sinnvoll wäre es auch andererseits, wenn dem Voraussetzungskatalog des Waffenerwerbs in den USA einige Elemente Deutschlands hinzugefügt werden: Bundesweite Eignungs-, Zulässigkeits- und Sachkundeprüfungen bei privaten wie auch lizenzierten Waffenverkäufen könnten zukünftigen Tragödien wie jener in Parkland ein Ende bereiten. Die Statistiken sprechen an dieser Stelle klare Worte: In Bundesstaaten mit strikteren Gun Regulations geschehen statistisch gesehen weniger mass shootings.[67] Vereinfacht gesprochen, könnte man die (Rechts-)Geschichte auch an einigen Stellen hinter sich lassen.

 

Die Autoren:

Kevin Frank, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Max-Emanuel Geis) und Moot-Court-Koordinator an der FAU Erlangen-Nürnberg.

 

Alexander Vogel, Lehramtsstudent (Geschichte/Englisch) und in der Zeit vom 01.05.2022 bis 31.01.2023 studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für mittelalterliche Geschichte (Senior Prof. Dr. Klaus Herbers) an der FAU Erlangen-Nürnberg zur Unterstützung des Projekts „Regesta Imperii“.

 

Seit dem Sommersemester 2021 bietet Kevin Frank zusammen mit Rechtsanwalt Boris Segmüller an der FAU-Erlangen-Nürnberg jährlich ein Proseminar zum Thema Waffen- und Jagdrecht an, wobei Alexander Vogel dieses regelmäßig mit einer Rhetorikveranstaltung unterstützt.

 

Responsible Editor: Prof. Dr. Karsten Schmid, TLB Editor-at-Large

 

[1] Vgl. https://eu.usatoday.com/story/news/2018/02/15/florida-shooting-suspect-bought-gun-legally-authorities-say/340606002/, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[2] Florida Senate Bill 7026: So wurden u.a. Wartefristen, bis die Waffe den Erwerber:innen übergeben wird und ein neues Mindestalter von 21 Jahren eingeführt.

[3] Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/20306/umfrage/us-buerger-zu-gesetzen-in-den-usa-die-den-verkauf-von-feuerwaffen-regeln/: 2/3 der im Juni befragten US-Amerikaner:innen waren für eine Verschärfung der Waffengesetze in den USA. Was genau unter einer Verschärfung zu verstehen ist, wurde – wie es in den Statistiken ersichtlich ist – nicht konkretisiert, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[4] Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/580953/umfrage/tote-bei-amoklaeufen-in-deutschland/: Erfurt: 16 Todesopfer, Winnenden: 15 Todesopfer, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[5] Das nur einige Monate vorher geschehene Las Vegas Shooting im Jahre 2017 kostete insgesamt 58 Menschen das Leben und über 800 Menschen wurden dabei verletzt.

[6] Die Definition eines mass shootings ist nicht abschließend. Grundsätzlich wird aber von einer Opferzahl zwischen drei bis vier Personen durch Waffengewalt innerhalb eines abgesteckten zeitlichen Rahmens ausgegangen.

[7] Vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/amerika/abstimmung-im-senat-obama-scheitert-mit-verschaerfung-der-waffengesetze-12153151.html, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[8] Vgl. https://www.spiegel.de/politik/ausland/waffenrecht-in-den-usa-wie-maechtig-ist-die-nra-a-1195139.html: Wählermobilisierung ist als einer der effizientesten Strategien der NRA bekannt.

[9] Vgl. https://giffords.org/lawcenter/gun-laws/policy-areas/gun-sales/gun-dealers/, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[10] Um den Blickwinkel nicht nur auf Gun Shows, sondern auch auf den breiten Privatverkauf zu lenken, wird von einigen Expert:innen auch die Terminologie Private Seller Loophole verwendet.

[11] Vgl. https://www.factandmyth.com/gun-laws-restrictions/yes-the-gun-show-loophole-is-real-nra-lies-exposed: Der Gun Control Act von 1968 definierte private Verkäufer:innen als jene, die nicht mehr als vier Waffen pro Jahr veräußerten. Der Firearm Owners Protection Act weitete diese Sicht aus, indem festgelegt wurde, dass private Verkäufer:innen nur gelegentlich und nicht zum allgemeinen Broterwerb Waffen an Personen bringen, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[12] Vgl. Goddard, Andrew: A View Through The Gun Show Loop, S. 357f.

[13] Dem Bund wurden im Laufe der Geschichte nur gewisse Rechtsgebiete übertragen (bspw. das Seerecht), um den Federal States größtmögliche Freiheit zu gewährleisten. Dies ist verfassungsrechtlich im 10. Zusatzartikel niedergeschrieben. Machtbefugnisse, die dem Bund nicht explizit übertragen wurden, bleiben den Einzelstaaten überlassen.

[14] Am Beispiel Nevada und Kalifornien: Kalifornien ist recht strikt, was Waffengesetze anbelangt. Offenes Tragen von Waffen ist verboten, Background Checks werden auch bei privaten Verkäufen umfassend durchgeführt und Wartezeiten zwischen Kauf und Lieferung der Waffen sind einzuhalten. Nevada hat diese Verbote bzw. gesetzlichen Vorschriften nicht in dieser Fülle.

[15] Dieser Eindruck wird oft durch Unterzeichnungen von Gesetzen wie diesem https://capitol.texas.gov/tlodocs/87R/billtext/pdf/HB01927F.pdf (zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022) erweckt. Bei diesem Gesetz wurde die Pflicht, eine generelle Genehmigungspflicht zum Waffentragen einzuführen, ausgesetzt.

[16] Vgl. https://oll.libertyfund.org/page/1619-laws-enacted-by-the-first-general-assembly-of-virginia, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[17] Vgl. Spitzer, Robert J: Gun Law History in the United States and Second Amendment Rights, S. 58f.

[18] Ebd.

[19] In dieser steht inhaltlich, dass eine Miliz für die Sicherheit eines Staates unabdinglich ist und dadurch das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht eingeschränkt werden darf. Die Idee hierbei lag klar auf der Hand. Milizen leben davon, dass Bürger innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit sind. Eine vorherige Bewaffnung würde einerseits Trainingseinheiten und einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Eine bereits vorhandene Bewaffnung – auf privater Ebene – würde diesen beiden Aspekten jedenfalls teilweise entgegentreten. Diese Idee findet sich auch in einigen Verfassungen der einzelnen Federal States.

[20] Vgl. https://guncite.com/journals/senrpt/fgd-guar.html, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[21] Ebd.

[22] Die britische Monarchie sah die „jungen Staaten“ lange Zeit als kolonialen Besitz, der einerseits Steuern brachte und andererseits keinen Einfluss auf Entscheidungen haben durfte. Dieses Ober-/Unterverhältnis führte in den 1770er Jahren zu heftigen Unruhen, die als Konsequenz den Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg nach sich führte.

[23] Hoffmann, Karl-Dieter: Politics of Paranoia, S. 4.

[24] Vgl. https://time.com/4431356/nra-gun-control-history/, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022; Hoffmann, Karl-Dieter: Politics of Paranoia, S. 4.

[25] So dürfen u.a. Straftäter:innen oder Menschen mit geistiger Behinderung keine Waffen erwerben oder führen.

[26] Hoffmann, Karl-Dieter: Politics of Paranoia, S. 4.

[27] Hoffmann, Karl-Dieter: Politics of Paranoia, S. 5.

[28] Im Detail: The DC Court of Appeals.

[29] Vgl. https://www.law.cornell.edu/wex/originalism, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[30] Wortlaut: “A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.”.

[31] Kopel, David B: The Right To Arms In The Living Constitution, S. 99 f.

[32] Kopel, David B: The Right To Arms In The Living Constitution, S. 100.

[33] Vgl. https://www.law.uchicago.edu/news/living-constitution, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[34] Eine Vorgabe wird letztlich deswegen ausgeschlossen, da in Zukunft noch weitere Entscheidungen zum Thema „Second Amendment“ folgen werden. Nur zwei Jahre später wurde bereits ein weiteres Urteil zu diesem Thema gefällt: McDonald v. City of Chicago (2010).

[35] Paraphrasierter Wortlaut: Machtbefugnisse, die dem Bund nicht explizit übertragen wurden, bleiben den Einzelstaaten überlassen.

[36] Vgl. https://truthout.org/articles/scotus-is-violating-the-10th-amendment-by-not-letting-states-enact-gun-control/, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[37] Ebd.

[38] Vgl. https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[39] Im Mittelalter kann noch nicht von einem (deutschen) Staat gesprochen werden. Der erste deutsche Nationalstaat wurde erst im Zuge der Gründung des deutschen Reiches (18. Januar 1871) geschaffen.

[40] Scholzen, Reinhard: Mehr Sicherheit per Gesetz?, S. 33.

[41] Scholzen, Reinhard: Mehr Sicherheit per Gesetz?, S. 34.

[42] Ebd.

[43] Wobei auch hier angemerkt werden muss, dass die Jagd oftmals dem Adel vorbehalten war und daher ebenfalls eine Distinktion zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen nach außen merklich war.

[44] Vgl. Ellerbrock, Dagmar: Waffenkultur in Deutschland, S. 41.

[45] Der Wortlaut war: „Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle bestimmt das Gesetz.“ – auch ohne Übernahme in einen festen Kodifikationskanon können die Parallelen zum Second Amendment in den USA nicht von der Hand gewiesen werden.

[46] Vgl. https://www.zaoerv.de/01_1929/1_1929_2_b_618_2_626.pdf, S. 618, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[47] Vgl. § 10 I des Gesetzes über Schusswaffen und Munition (1928).

[48] Vgl. Ellerbrock, Dagmar: Waffenkultur in Deutschland, S. 45.

[49] Vor allem die Ausbildung an der Waffe war in der NS-Zeit eine beinahe unumgängliche Übungseinheit, die bspw. von den „Mitgliedern“ der Hitlerjugend wahrgenommen werden musste. 1944/45 kam es auch zu einer umfassenderen Heranführung der Jugendlichen an die Panzerfaust, um als „letztes Aufgebot“ gegenüber den alliierten Verbänden in den sicheren Tod geschickt zu werden.

[50] Ebd.

[51] Ebd.

[52] s. § 4 WaffG: Das Alter hat sich im Laufe der Geschichte verändert. War es im 19. Jh. in der Preußischen Konzeption der Volksbewaffnung noch 20 Jahre, wurde es im 20. Jahrhundert zum 18. Lebensjahr.

[53] s. § 4 WaffG.

[54] s. § 5 WaffG: Wenn bspw. strafrechtliche Verurteilungen aus der Vergangenheit vorliegen, ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich in Frage zu stellen.

[55] s. § 6 WaffG.

[56] s. § 7 WaffG.

[57] s. § 8 WaffG.

[58] Der Waffenschein stellt eine derartige Voraussetzung dar, da vor allem von staatlicher Seite eine Überprüfung erleichtert wird und die Bevölkerung nicht ohne Einschränkung an Waffen gelangen soll.

[59] Dies wurde vor allem nach dem Schulamoklauf in Erfurt im Jahre 2002 Thema.

[60] „Liberal“ meint hier nicht, dass der Zugang ohne Weiteres ermöglicht wird, sondern, im abgeschwächten Sinne, dass nach erfüllten Voraussetzungen eine Erlaubnis folgen kann, Waffen zu besitzen. Eine restriktive, gar illiberale Form wäre, wenn nur noch eine äußerst limitierte Gruppe an Menschen über Waffen verfügen dürften.

[61] Vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/waffen-usa-deutschland-staatsverstaendnis-amok/: Herr Groth ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Centre for Security and Society der Universität in Freiburg. Sein Dissertationsprojekt trägt den Namen: „Waffen und Verantwortung – Worauf die Unterschiede zwischen deutschem und US-amerikanischem Waffenrecht hinweisen.“, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[62] Vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/waffen-usa-deutschland-staatsverstaendnis-amok/, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.

[63] Hier zeigt sich auch die Definition von Recht äußerst deutlich: Recht wird in einigen wissenschaftlichen Kreisen als gefrorene Politik verstanden. Wenn die politische Stimmung extensiv in eine Richtung schwankt, wird auch das Recht, welches der Auswuchs derer ist, in diese Richtung geleitet. Ohne politischen Startpunkt können (rechtliche) Veränderungen nicht in Kraft gesetzt werden.

[64] Vgl. Ellerbrock, Dagmar: Waffenkultur in Deutschland, S. 40.

[65] Hier: Waffenrecht.

[66] Sprich: wie ist mit einem derartigen Thema umzugehen, damit dieses Gesetz mit Werten ausgekleidet wird, die von der Gesellschaft zum Großteil anerkannt werden (können)?

[67] Vgl. https://calmatters.org/health/2018/11/california-lower-death-rate-gun-control/, zuletzt aufgerufen am 20. Dezember 2022.