By Manuel Schoenhuber

Die COVID-19-Pandemie, die in den USA mit einer diffusen Angst im Januar 2020 begann, führte nur zwei Monate später zur Ausrufung des nationalen Notstands. Aufgrund der Pandemie hatten zum einen Anwaltskanzleien mit abrupten Büroschließungen und der Umstellung auf Home Office zu kämpfen um lokalen Stay-at-Home Vorschriften nachzukommen. Zum anderen mussten Gerichte landesweit Verfahren, bei denen naturgemäß zahlreiche Menschen aus verschiedenen Haushalten über mehrere Tage in einem Gerichtssaal versammelt gewesen wären, absagen oder verschieben und allgemeine Sicherheitsvorkehrungen treffen, um das Risiko einer COVID-19 Infektion zu minimieren.

Nach Angaben des Verwaltungsbüros der US-Gerichte fanden zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2020 lediglich 440 Gerichtsverfahren vor den Bundesgerichten statt, verglichen mit 2.468 im gleichen Neunmonatszeitraum im Jahr 2019 – ein Rückgang um 82%.[1] Auch die Zahlen des Texas State Office of Court Administration sprechen eine deutliche Sprache: vor der Pandemie fanden wöchentlich etwa 186 Gerichtsverfahren statt, in den elf Monaten von März 2020 bis Januar 2021 gab es hingegen nur 222 Gerichtsverfahren in ganz Texas.[2]

Vor allem die Zahl der Schwurgerichtsverfahren ging während der Pandemie stark zurück. Eine Reihe von Gerichten verzichtete vollständig auf die Einberufung von Geschworenen, während andere wiederholt die von ihnen geplanten Schwurgerichtsverfahren auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Zweifellos machte die Pandemie Gerichtsverfahren im Jahr 2020 zu einem sehr seltenen Ereignis. Doch die Zahl an Verfahren dürfte sich bald wieder erhöhen, da die Virusinfektionen abnehmen, die landesweite Impfquote stetig ansteigt und die Gerichte verstärkt unter Druck geraten, einen erheblichen Verfahrensstau zu beheben.

Zunehmender Verfahrensstau

Die zeitnahe Wiederaufnahme von Gerichtsverfahren ist dringend erforderlich um dem immensen Verfahrensstau an US-Gerichten Einhalt zu gebieten, durch den das U.S. Rechtssystem und die allgemeine Gerichtsbarkeit zunehmend unter Druck geraten.

Wurden am 31. März 2020 noch 28.984 aktive Zivil- und Strafprozesse in Maine gemeldet, stieg diese Zahl bis zum 22. Januar 2021 auf 40.782[3] an. In Tennessee gibt es mittlerweile 2.300 mehr anhängige Zivilverfahren als noch im Januar 2020.[4] Floridas Gerichtssystem rechnet bis Juni 2021 mit 1,1 Millionen mehr anhängigen Verfahren als vor der Pandemie.[5] Auch in Harris County, Texas, dem Regierungsbezirk von Houston, ist die Zahl der Gerichtsverfahren während der Pandemie um mehr als 35% gestiegen.[6]

Zudem hat sich die Untersuchungshaft vieler Gefangener bis zum Beginn des Strafverfahrens deutlich verlängert.  In Harris County warten noch immer mehr als 50.000 Häftlinge auf den Prozessbeginn[7]; das sind 15.000 mehr als vor der Pandemie.[8] Aus diesem Grund dürften sich zivilrechtliche Verfahren zusätzlich verzögern, damit Strafverfahren  der notwendige Vorrang eingeräumt werden kann.[9]

Wenn US-Gerichte in den kommenden Wochen und Monaten wieder uneingeschränkt Gerichtsverfahren aufnehmen werden, müssen die staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte also eine enorme Arbeit leisten, um den Verfahrensstau abzubauen.

Technologische Revolution

Die positive Kehrseite der Pandemie ist fraglos die erzwungene Nutzung digitaler Plattformen, die in der bekanntermaßen wenig technikaffinen Rechtsbranche zuvor nur selten zum Einsatz kamen. Wenn auch zunächst nur schleppend und mit oftmals längeren Zeitverzögerungen haben es die virtuellen Anhörungen US-Gerichten dennoch ermöglicht, den Gerichtsbetrieb im ersten Pandemie-Jahr zumindest eingeschränkt aufrecht zu erhalten. Und was als kurzfristige Notwendigkeit mit virtuellen Verfahrensterminen begann, wird wohl dauerhafte Auswirkungen auf den Prozessbetrieb haben. Der einst undenkbare, durch COVID-19 motivierte blitzhafte Einstieg von Gerichten in Zoom-Sitzungen und andere digitale Plattformen im vergangenen Jahr verdient Anerkennung, und es könnte durchaus sein, dass sich dieser gewissermaßen erzwungene Trend dauerhaft durchsetzen wird.

Allein die Gerichte in Texas haben seit Beginn der COVID-19-Pandemie mehr als eine Million virtuelle Anhörungen über Zoom abgehalten.[10] Diese können unter anderem dazu beigetragen haben, geografische Grenzen zu nivellieren. Rechtsanwälte können dank Videokonferenzen auch außerhalb ihres Gerichtsbezirks ohne Hinzuziehung eines ortsansässigen Rechtsanwalts praktizieren. Auch junge Anwälte profitieren in besonderem Maße von virtuellen Verfahren und Anhörungen. Vor der Pandemie konnten Kanzleien nur selten verfahrensbedingte Reisekosten für relativ unerfahrene Associates gegenüber Mandaten rechtfertigen, da es in der Regel die erfahrenen Partner sind, die das Verfahren leiten. Dank Videoschalte aus dem Home Office können nun vermehrt junge Anwälte problemlos an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, ohne dass dabei Reisekosten für den Mandanten anfallen würden. Selbst das in der Verfassung verankerte Öffentlichkeitsgebot[11] kann mithilfe von Livestreams der Anhörungen und Verhandlungen gewahrt werden.[12] Die technologische Revolution im U.S. Rechtssystem, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde, hat also zweifelsfrei einige Vorteile mit sich gebracht.

Technische Pannen

Natürlich bleiben technische Probleme bei dieser Fülle an Videokonferenzen und anderer digitaler Tools nicht aus.  So machte zum Beispiel ein texanischer Anwalt international Schlagzeilen, als er während einer gerichtlichen Anhörung per Videokonferenz unfreiwillig als Katze erschien.[13] Während einer mündlichen Verhandlung vor dem Supreme Court war gar das Geräusch einer Toilettenspülung zu hören.[14] Insgesamt ist es jedoch ziemlich bemerkenswert, wie gut und wie rasant sich die US-Justiz und Anwaltschaft an die neue Welt angepasst haben.

Datenschutzrechtliche Risiken

Es gibt aber zweifelsohne auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Risiken, die berücksichtigt werden müssen. Die Transformation von analogen Gerichtsverfahren in digitale Formate umfasst die Integration einer Reihe verschiedener digitaler Anwendungen und Plattformen, von denen jede ihre eigenen datenschutzrechtlichen Schwachstellen aufweist. Vor allem Videokonferenzplattformen wie Zoom, Skype oder Teams sind grundsätzlich anfällig für den Zugriff durch nicht autorisierte Dritte.[15]Die hiermit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen werden an anderer Stelle noch zu diskutieren sein.

The new normal

Die Pandemie wird die prozessualen Abläufe vor US-Gerichten gleichwohl dauerhaft verändern, da etwa Verhandlungen und Zeugenbefragungen (depositions) von nun an ganz regelmäßig auf einer rein digitalen Plattform stattfinden könnten. In Texas arbeitet man bereits an einer entsprechenden Änderung des Bundesstaatsrechts. Den Gerichten im Lone Star State soll es auch  nach Beendigung der Pandemie ermöglicht werden, Verhandlungen oder Zeugenbefragungen auf digitalen Plattformen abzuhalten.[16] Längere Anhörungen, Ablehnungsanträge und Motions for Summary Judgments werden jedoch nach der Pandemie voraussichtlich wieder persönlich im Gerichtssaal durchgeführt werden. Auch ist es unwahrscheinlich, dass Gerichtsverfahren hinkünftig vollständig aus der Ferne via Videokonferenz abgehalten werden. Dennoch dürfte die effiziente Durchführung der meisten Anhörungen per Videokonferenz die nostalgische Erinnerung an Zeiten, in denen jedes Verfahren eine Reise zum Gerichtsgebäude erforderte, überwiegen.

Die krisenbedingten Veränderungen im Jahr 2020, wie die technologische Revolution der Gerichtsverfahren, dürften als zusätzlicher Anstoß für Innovationen und Verbesserungen in der Rechtsbranche dienen. Die Pandemie hat, so viel kann jetzt schon gesagt werden,  die Digitalisierung des Rechtsmarkts erheblich vorangetrieben.

Schrittweise Öffnung der Gerichte

Mit einer landesweit zunehmenden Impfquote bei gleichzeitig abnehmenden COVID-19 Infektionen gehen natürlich Öffnungsdiskussionen einher, die auch vor US-Gerichten nicht Halt machen. Im US-Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Kalifornien, unter anderem zuständig für San Diego, dürfen seit 8. März wieder in-person Verfahren aufgenommen werden, zivilrechtliche Schwurgerichtsverfahren hingegen dürfen frühestens ab 1. Juni wieder stattfinden.[17] Das US-Bundesgericht für den District of Columbia erlaubt eine bregrenzte Wiederaufnahme von in-person Schwurgerichtsverfahren in Strafprozessen vom 15. März bis zum 31. August.[18] Es werden aber nicht mehr als drei Verfahren gleichzeitig im Gerichtsgebäude stattfinden.[19] Nach dem jüngsten Plan des Bundesgerichts in Chicago wurden Gerichtsverfahren seit Anfang April mit mehreren Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich verpflichtender COVID-19 Tests wieder aufgenommen.[20] Auch das Bundesgericht von Delaware hat eine Aussetzung von Zivil- und Strafgerichtsverfahren bereits Anfang April aufgehoben.[21] Die Bundesrichter in Delaware können nun nach eigenem Ermessen entscheiden, ob in-person Verfahren durchgeführt werden dürfen.[22]

COVID-19 Pannen an Gerichten

Dass eine verfrühte Wiedereröffnung von Gerichten jedoch unverantwortlich und gefährlich sein kann, zeigen Beispiele aus Texas, Ohio und Kalifornien.

Im November erklärte ein Bundesrichter im Eastern Disctrict von Texas, der ein in-person Schwurgerichtsverfahren beaufsichtigte, bei dem Masken erforderlich waren, ein Mistrial, nachdem 15 Teilnehmer positiv auf COVID-19 getestet worden waren.[23] Im Dezember musste der Oberste Richter des Obersten Gerichts von Ohio einen Bezirksrichter von der Überwachung zweier geplanter Gerichtsverfahren ausschließen, da er während der gesamten Pandemie in-person Anhörungen abgehalten hatte, ohne schriftliche COVID-19-Protokolle herauszugeben.[24] Im Februar verklagten fünf gemeinnützige Rechtsdienstorganisationen den vorsitzenden Richter des Obersten Gerichts des Bezirks Los Angeles und warfen ihm vor, er verletze die verfassungsmäßigen Rechte von Anwälten und Parteien, indem verlangt würde, persönlich zu Verkehrs- und Räumungsverhandlungen zu erscheinen, obwohl der Bezirk das Epizentrum der Coronavirus-Pandemie sei.[25]

Infektionsschutz im Gerichtssaal

Zweifelsohne, eine verfrühte Rückkehr zu in-person Gerichtsverfahren könnte gefährlich sein. Auch wenn Gerichten Infektionsschutzmaßnahmen auferlegt wurden, kann eine Krankheitsübertragung im Gerichtssaal nicht ausgeschlossen werden. Sicherheitsbestimmungen müssen nicht nur festgelegt, sondern deren Umsetzung muss auch flächendeckend sichergestellt werden. Gerichtssäle werden daher auch bis auf weiteres anders ausgestattet sein, als vor der Pandemie. Plexiglasbarrieren, strenge Abstandsregeln und Luftfilteranlagen sind nur einige der Veränderungen, auf die sich der Justizbetrieb dauerhaft einstellen muss.

Selbst wenn das öffentliche Leben bald wieder zurückkehren sollte und Konzert- und Restaurantbesuche wieder möglich sein werden, sollte gründlich überlegt werden, ob Menschen in Pandemiezeiten über mehrere Tage auf relativ engem Raum in einem Gerichtssaal zusammenkommen dürfen, um etwa an einem Schwurgerichtsverfahren teilzunehmen.

Veränderungen der Arbeitswelt in U.S. Kanzleien

Das erste Pandemie-Jahr kann zurecht als Weichenstellung für tiefgreifende Veränderungen der Arbeitsweise in US-Kanzleien angesehen werden. Die Pandemie hat Kanzleien gezwungen innerhalb kürzester Zeit neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu schaffen, um zusammenzuarbeiten und sich professionell weiterzuentwickeln, da das Zusammensein im Büro und bei anderen Anlässen im vergangenen Jahr zumeist verboten war.

Laut einem Bericht des Center on Ethics and the Legal Profession am Georgetown University Law Center und dem Thompson Reuters Institute, haben viele Kanzleien die Zeit der Pandemie dazu genutzt, sich verstärkt mit Fragen des Wohlbefindens und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu befassen.[26] Laut dem Bericht war die Pandemie eine willkommene Erinnerung an die wahren Assets  einer Kanzlei – deren Anwälte.[27]

Für Anwälte mit familiären Verpflichtungen, die flexiblere Arbeitszeiten oder die Arbeit im Home Office erfordern, hat die Pandemie dazu beigetragen, das regelmäßige Arbeiten von zuhause zu ermöglichen. Dieses neue Maß an Flexibilität und Freiheit sollten Kanzleien ihren Angestellten auch nach der Pandemie ermöglichen.

In einer Welt der virtuellen Datenfreigabe, Cloud-basierten Speicherung, E-Mail-Kommunikation und Videokonferenzbesprechungen ist auch gelegentliches Home Office Teil der neuen Normalität. Dies veranlasste den Ständigen Ausschuss für Ethik und berufliche Verantwortung der American Bar Association die ABA-Stellungnahme 495 zu veröffentlichen, wonach Anwälte auch außerhalb der Gerichtsbarkeit, in der sie zugelassen sind tätig sein können, sofern bestimmte Parameter eingehalten werden.[28] Allerdings dürfen Rechtsanwälte auch weiterhin nur in dem Bundesstaat, in dem sie zugelassen sind, ein Büro betreiben oder für ihre Dienste werben. Eine Ausnahme bildet Washington, D.C. – dort wurde Anwälten aus allen Bundesstaaten die Erlaubnis erteilt,   während der COVID-19-Pandemie innerhalb des District of Columbia rechtsanwaltlich tätig zu sein.[30]

Weniger Networking und Austausch

Die notwendige Umstellung auf Online-Interaktionen hat aber auch ihre Schattenseiten. Insbesondere die Betreuung junger Anwälte wurde dadurch teilweise erschwert. Während es relativ einfach ist, ein Arbeiten im Home Office technisch zu ermöglichen, ist Remote-Mentoring oder die Zusammenarbeit mit Kollegen bisweilen sehr  herausfordernd. Kanzleien haben zwar ihr Bestes getan, um Teamgeist und Kanzleikultur durch Zoom-Happy-Hours und andere virtuelle Veranstaltungen zu fördern. Dies ist aber kein Vergleich zum spontanen persönlichen Austausch zwischen Wasserkühler und Kaffeemaschine, der durch das Home Office verloren ging.

Auch die Networking-Möglichkeiten sind immer noch begrenzt. Das Ausbleiben von Networking-Veranstaltungen dürfte daher auch vor allem wieder junge Anwälte, die versuchen Kontakte und ein Book of Business aufzubauen, zurückwerfen.

So sehr Anwälte die relative Freiheit und Flexibilität der Arbeit von zu Hause aus genossen haben mögen, wird die Notwendigkeit, die persönliche Zusammenarbeit zwischen Teammitgliedern wiederherzustellen, insbesondere für jüngere Anwälte, wahrscheinlich mehr Menschen zurück ins Büro bringen, sobald die Infektionslage dies wieder zulässt. Viele US-Kanzleien werden aber vermutlich auch in Zukunft einen hybriden Arbeitsansatz, der sowohl die Arbeit in der Kanzlei als auch die Option auf regelmäßiges Home Office umfasst, verfolgen.

Licht am Ende des Tunnels

An diesem Punkt der Pandemie gibt es sicherlich Licht am Ende des Tunnels. Auch wenn erst ein erheblicher Prozentsatz der US-Bevölkerung geimpft sein muss, bevor in-person Gerichtsverfahren sicher und regelmäßig durchgeführt werden können und es zweifelsohne gefährlich wäre, zu früh zu analogen Gerichtsverfahren zurückzukehren, sehnen wir uns nach der zwischenmenschlichen Dynamik der Rechtspraxis. Das Tragen einer Maske, soziale Distanzierung und Temperaturkontrollen werden aber aus Gründen der öffentlichen Sicherheit bestimmt auch in Zukunft zunächst verpflichtend bleiben.

Rückblickend wird die COVID-19 Pandemie sicherlich eine dieser einschneidenden Phasen sein, an die wir zurückdenken und sagen können, dass sich viele Dinge dauerhaft verändert haben. Das vereinende Ziel ist und bleibt, dass alle Verfahren sicher und fair stattfinden, damit ein gleichberechtigter Zugang zur Justiz garantiert werden kann. Daher gebührt Richtern, Anwälten und Mitarbeitern auf allen Seiten, die sich in Zeiten der Pandemie als flexibel und erfinderisch erweisen und bereit sind, sich an neue Methoden zur Verwaltung anspruchsvoller Rechtsstreitigkeiten anzupassen, nicht nur Respekt, sondern vor allem auch Dank.

 

Der Autor:

Manuel Schoenhuber ist Associate im Bereich Konfliktlösung bei Andrews Myers, P.C., in Houston, Texas. Nach einer kurzen Karriere als deutscher Profifußballer zog es ihn in die USA. Sein Jurastudium schloss er an der University of Houston mit dem Juris Doctor (J.D.) ab. 

 

Responsible Editor: Isabel Cagala, TLB Co-Editor-in-Chief

 

[1] Federal Judicial Caseload Statistics, Administrative Office of the U.S. Courts, https://www.uscourts.gov/statistics-reports/analysis-reports/federal-judicial-caseload-statistics.

[2] 2020 Annual Statistical Report for the Texas Judiciary, Office of Court Administration.

[3] Jack Karp, Trial Alternatives Getting Fresh Look with COVID-19 Backlog, Law360 (Feb. 4, 2021).

[4] ebd.

[5] ebd.

[6] Ted Oberg, Sarah Rafique, Victims Wait as Courts Face Unprecedented COVID-19 Delays, ABC 13, https://abc13.com/harris-county-crime-backlog-court-houston-victims/8777694/.

[7] ebd.

[8] ebd.

[9] Fed. R. Crim. Proc. 50 (“The direction that preference shall be given to criminal proceedings as far as practicable is generally recognized as desirable in the orderly administration of justice.”); Tex. Code Crim. Proc. Art. 32A.01 (“the trial of a criminal action shall be given preference over trials of civil cases”).

[10] Texas Judiciary Marks One Million Virtual Court Hearings, TXCourts.gov (Feb. 4, 2021).

[11] U.S. Const. amend. I.

[12] Federal Courts Participate in Audio Livestream Pilot, U.S. Courts, https://www.uscourts.gov/news/2020/12/15/federal-courts-participate-audio-livestream-pilot; Joce Sterman, Alex Brauer, Andrea Nejman, Justice in the COVID-19 Era: Courts Live Streaming Cases to Social Media Ignites Debate, ABC News (Oct. 12, 2020).

[13] Filter Turns Lawyer Into Cat During Zoom Hearing, Associated Press, https://www.youtube.com/watch?v=TDNP-SWgn2w.

[14] The Term: Flushing Arguments Down the Toilet, Law 360 Podcast, https://www.law360.com/articles/1271246.

[15] James Andrew Lewis, Video Conferencing Technology and Risk, CSIS (Dec. 3, 2020).

[16] Texas House Bill No. 3611, https://capitol.texas.gov/billlookup/text.aspx?LegSess=81R&Bill=HB3611.

[17] Chief Judge Order 36-A (S.D. Cal. March 2, 2021).

[18] Standing Order 21-10 (D.D.C. March 5, 2021).

[19] ebd.

[20] In re: Plan for the Safe Resumption of Jury Trials and Court Operations (N.D. Ill. Feb. 17, 2021).

[21] April 5 Jury Trial Notice (D. Del. April 5, 2021).

[22] ebd.

[23] ResMan LLC v. Karya Property Management LLC, case number 4:19-cv-00402, in the U.S. District Court for the Eastern District of Texas.

[24] In re: Disqualification of Fleegle, State v. Lynum and State v. Gillard, case number 20-AP-099, in the Ohio Supreme Court.

[25] Public Counsel et al. v. Presiding Judge, Superior Court of Los Angeles County et al., case number 21STCV05124, in the Superior Court of the State of California, County of Los Angeles County.

[26] Law Firms May Be at a “Tipping Point”: 2021 Report on the State of the Legal Market, Georgetown Law and Thompson Reuters Institute (Jan. 12, 2021).

[27] edb.

[28] ABA Comm. on Ethics & Prof’l Responsibility, Formal Op. 495 (2020).

[29] edb.

[30] D.C. Comm. on Unauthorized Practice of Law, Op. 24-20 (2020).