DAJV-Mitgliedschaft

Werden Sie Teil unseres Netzwerks von über 2.500 Juristinnen und Juristen in Deutschland und in den USA.

Anmeldung als EinzelpersonAnmeldung als Institution

Mitgliedsbeiträge:

Einzelmitglied: 100,00 Euro
Ehe-/Partner von Einzelmitgliedern: 50,00 Euro
Referendare /Doktoranden: 40,00 Euro
Student der Rechtswissenschaft: 30,00 Euro
Kooperatives Mitglied (Kanzleien, Unternehmen und Law Schools): 320,00 Euro
Einzelmitglied (wenn bei kooperativem Mitglied angestellt*): 60,00 Euro

(*Sollte Ihnen nicht bekannt sein, ob Ihr Arbeitgeber kooperatives Mitglied ist, kontaktieren Sie uns vor Absendung Ihres Mitgliedsantrags gerne unter mitglieder@dajv.de. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.)

Bezahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge:

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 31. März fällig. Mit einem SEPA-Mandat helfen Sie uns die Administrationsarbeit effizient zu gestalten!

Bezahlung mit einem SEPA-Lastschriftmandat:
Soweit Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hatten, werden wir den fälligen Beitrag unter Angabe unserer Gläubiger ID: DE89ZZZ00000875441 und Ihrer DAJV-Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz von Ihrem Konto abbuchen. Sie erhalten vor dem Einzug eine Vorabinformation.

Die Vorabinformation können Sie zusammen mit einer Kopie Ihres Kontoauszugs als Nachweis Ihrer Steuererklärung beifügen.

Möchten Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen, so finden Sie das Formular hier.

Bitte beachten: Der SEPA-Lastschrifteinzug kann nur mit IBAN-Kontonummern durchgeführt werden.

Bezahlung per Überweisung:
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe Ihres Namens und des Betreffs: „DAJV-Mitgliedsbeitrag [Jahr]“ auf unser Konto:

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
IBAN: DE32 3807 0024 0025 3930 00
BIC: DEUTDEDB380

Die Bezahlung per Kreditkarte:
Die Bezahlung erfolgt über den Dienstleister PayPal. Bitte nutzen Sie die E-Mail-Adresse mail@dajv.de zur Bestimmung des Empfängers DAJV.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft oder Änderungen Ihrer Kontakt- und Kontodaten steht Ihnen unser Team in der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung (telefonisch Montags-Freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter +49 228 361376 oder per E-Mail mitglieder@dajv.de)

Wir sind wegen der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung sowie der Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Bonn-Außenstadt berechtigt, Ihnen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) über den gezahlten Mitgliedsbeitrag auszustellen. Da der Mitgliedsbeitrag nicht über Euro 200,00 liegt, kann als Nachweis der Zuwendung eine Kopie des Kontoauszuges des Kreditinstitutes über die Zahlung des Mitgliedsbeitrages dem Finanzamt eingereicht werden (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV).